Ein wenig Kanzleigeschichte…
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Wildemann wurde im März 2000 in Frankenthal (Pfalz) gegründet und hatte zunächst ihren Sitz in der Rheinstraße 48 in Frankenthal. Schon die ersten Jahre waren geprägt von beständigem Wachstum, so dass die gemütlichen und familiären Räume trotz eines dazu gehörigen Gartens (und so mancher einzigartiger Grillabende im Freundes- und Mandantenkreis) doch sehr schnell zu klein wurden. Eine größere und auch repräsentativere Kanzlei wurde daher unausweichlich, auch wenn der Abschied aus der Rheinstraße dem Kanzleiteam sehr schwerfiel.
Im Sommer 2006 erfolgte dann der fällige Umzug praktisch „über die Straße“ hinweg in das Wohn- und Geschäftshaus „Am Kanal 1a“, leider ohne Garten und ohne eine gemütliche Terrasse, aber dafür in Sichtweite zum historischen Kanalhafen Frankenthals. Aber gut 20 Jahre nach der Kanzleigründung platzten auch dort die räumlichen Möglichkeiten trotz der Verdopplung der Bürofläche durch Hinzunahme eines weiteren Büros im gleichen Geschäftshaus aus den Nähten, so dass es eine glückliche Gelegenheit war, im Jahr 2022 der lieb gewordenen Stadt Frankenthal in aller Verbundenheit den Rücken zu kehren und einen hellen und luftigen Altbau in Form einer Doppelhaushälfte mit großem Hof und Garten in Ludwigshafen-Oppau im Februar 2022 zu beziehen.
Künftig wird es wieder möglich sein, auch auf einer überdachten Terrasse Besprechungen durchzuführen und hin und wieder auch eine gute Pfälzer Bratwurst oder ein saftiges Rumpsteak in der Pause oder zum Feierabend auf den kanzleieigenen Grill zu werfen. Derzeit sind (noch) Einschränkungen durch die erforderlichen Modernisierungen und Renovierungen unvermeidbar, zumal uns ein ärgerlicher Wasserschaden weit zurückgeworfen hat. Aber keine Sorge! Im Laufe des Jahres 2024 werden auch diese kleine Nachteile entfallen. Wir freuen uns schon sehr darauf!
Schwerpunktbereiche der Kanzlei:
Die Anwaltskanzlei Wildemann vertritt Unternehmen der Versicherungswirtschaft bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in Zivilrechtsstreitigkeiten zumeist vor Land- und Oberlandesgerichten bzw. dem Kammergericht Berlin. Allein in den Jahren 2020 und 2021 wurden für mehr als 30 Unternehmen der Versicherungswirtschaft Verfahren in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern betreut.
Das Tätigkeitsspektrum reicht dabei von allen Arten der Haftpflicht- und Sachversicherung bis zu komplexen Ermittlungen im Bereich „Versicherungsbetrug“ und „Versicherungsmissbrauch“, einschließlich nachfolgender Maßnahmen im Bereich der aktiven Strafverfolgung, der Vermögensabschöpfung und der Durchsetzung von Regress- und Schadenersatzananspüchen. Im Zuge des Gasexplosionsunglücks in Ludwigshafen-Oppau im Jahr 2014 gelang es der Kanzlei Wildemann, einer Vielzahl von Trittbrettfahrern und Katastrophenbetrügern das Handwerk zu legen.
In den Jahren 2005 bis 2007 war die Kanzlei Wildemann federführend im Betrugsgroßkomplex „Offenburger Ei“, die mit zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen sowie der erfolgreichen Abwehr von insgesamt sechsstelligen, unberechtigten Forderungen auch heute noch ein gutes Beispiel erfolgreiche Betrugsbekämpfung ist. Hierbei arbeiten wir mit technischen und kriminalistischen Sachverständigen, Schadenermittlern und den Strafverfolgungsbehörden aktiv zusammen.
Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Vertretung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Arbeits-, Zivil- und Wirtschaftsrechts, sowie des zivilen Bau- und Bauschadensrechts. Zudem gehört zum Mandatsportfolio die Vertretung ortsansässiger mittlerer Unternehmen und Großunternehmen im Bereich des Chemischen Industrie in Ludwigshafen.
Der dritte Schwerpunkt ist die Beratung und Vertretung im Bereich von vorwiegend technisch determinierten Schadenersatz- und Regressprozessen.
Außerdem werden Mandate in folgenden Bereichen gerne angenommen:
Arbeitsrecht (vor allem Rechtschutz gegen Kündigungen und Abmahnungen)
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und -Ordnungswidrigkeiten
Kanzleiphilosophie
Unser Anspruch ist es, Ihnen auch in schwierigen Lebenssituationen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihre rechtlichen Anliegen mit der nötigen Sorgfalt, und – wenn es sein muss – auch mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und Konfliktbereitschaft zu bearbeiten. Die Wendung „wir kämpfen für ihr Recht“ ist bei uns keine leere Floskel, sondern gelebte Anwaltstätigkeit mit Leidenschaft und persönlichem Engagement.
Aber mit Leidenschaft allein kann heutzutage keine erfolgreiche Mandatstätigkeit sichergestellt werden. Wir legen deshalb den größten Wert auf regelmäßige Fort-und Weiterbildung und übernehmen nur diejenigen Mandate, bei denen wir auch eine entsprechend hohe Bearbeitungsqualität sicherstellen können.
Dies hat freilich zur Folge, dass wir – zumindest derzeit – grundsätzlich keine Mandate im Bereich des Familienrechts, des Wohnraum-Mietrechts, des Sozialrechts, des Asyl- und Ausländerrechts, des öffentlichen Baurechts, des Banken-und Kreditwirtschaftsrechts sowie des Urheber- und IT-Rechts übernehmen. Diese früher bearbeiteten Referate sind teilweise schon seit über 10 Jahren geschlossen und werden künftig nicht mehr bedient werden.
Hierfür müssen wir um Verständnis bitten. Gerne sind wir Ihnen aber behilflich, ein anderes geeignetes Anwaltsbüro für ihre Anliegen in diesen Rechtsbereichen zu finden. Bitte nehmen Sie uns nicht übel, wenn wir in einzelnen Fällen oder aufgrund einer bestehenden Auslastung der juristischen Fachkräfte eine Mandatsübernahme nicht erfolgt.
Um Ihnen einen optimalen Service zu bieten bitten wir dringend darum, Besprechungstermine telefonisch zu vereinbaren.
Hausbesuche sind nach Absprache selbstverständlich möglich, ebenso Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Im Bereich der Kanzlei sind meist zahlreiche, ausnahmslos kostenlose Parkplätze zu finden. Falls ausnahmsweise doch alle Plätze belegt sein sollten, finden bis zu drei Fahrzeuge ihren vorübergehenden Abstellort im Hof. Fahrräder sowie andere Zweiräder, Kinderwagen usw. aller Art können ebenfalls während Ihres Kanzleibesuchs gerne im Hof abgestellt werden.
Selbstverständlich für uns…
… ist es, dass wir uns gegen alle Formen der Diskriminierung und Radikalisierung, Chauvinismus und Ausgrenzung – gleich aus welchem Grund oder „Überzeugung“ – mit Entschiedenheit zur Wehr setzen und Mandate konsequent ablehnen, bei deren wir uns auch nur zur stillschweigenden Billigung oder Verharmlosung derartiger Bestrebungen und Machenschaften genötigt sehen.
Wir lehnen insbesondere jede Diskriminierung, Beleidigung, Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschen wegen ihrer nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihrer sexuelle Orientierung strikt ab!